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Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger einladen sich zu informieren.
Aktuelles Thema:
Planfeststellungsverfahren für die sogenannte „zweite Rheinbrücke“.
Wir bieten ihnen Hintergrundinformation und Argumente die „zweite Rheinbrücke“ abzulehnen. Auf den folgenden Seiten finden sie Texte und Downloads um einen Einspruch gegen dieses Vorhaben zu erheben.
Der Einspruch endet am 8.6 2011
Wichtig: Durch den Einspruch entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder irgendwelche Verpflichtungen. Der Einspruch ist zu richten an:
In der Region Karlsruhe: In der Pfalz: Regierungspräsidium Karlsruhe Landesbetrieb Mobilität Referat 24 Rheinland-Pfalz Markgrafenstraße 46 Postfach 20 13 65 76133 Karlsruhe 56013 Koblenz
Weitere Details der Planfeststellung und Link zum Regierungspräsidium Karlsruhe
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