Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger

einladen sich zu informieren.

 

Aktuelles Thema:

 

Planfeststellungsverfahren für die sogenannte „zweite Rheinbrücke“.

 

Wir bieten ihnen Hintergrundinformation und Argumente die „zweite Rheinbrücke“ abzulehnen.

Auf den folgenden Seiten finden sie Texte und Downloads um einen Einspruch gegen dieses Vorhaben zu erheben.

 

Der Einspruch endet am 8.6 2011

 

Wichtig: Durch den Einspruch entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder irgendwelche Verpflichtungen. Der Einspruch ist zu richten an:

 

In der Region Karlsruhe:                                                       In der Pfalz:

Regierungspräsidium Karlsruhe                                       Landesbetrieb Mobilität

Referat 24                                                                                       Rheinland-Pfalz

Markgrafenstraße 46                                                                Postfach 20 13 65

76133 Karlsruhe                                                                          56013 Koblenz

 

Weitere Details der Planfeststellung und Link zum Regierungspräsidium Karlsruhe

 

Einspruch anfordern